1. Die Definition von Prostitution im Mittelalter und Renaissauce

Das entscheidende Kriterium für Prostitution im mittelalterlichen Verständnis war nicht die Käuflichkeit, sondern vielmehr der rasche Partnerwechsel. Allerdings schienen sich die damaligen Gelehrten nicht ganz über den Umfang den dieser einnehmen mußte einig zu sein. Nach dieser Definition sind also Konkubinen, Landknechtshuren und Pfaffenmägde keine Prostituierten. Ob diese Unterscheidung auch im Denken der Menschen bestand, ist heute nicht mehr nachweisbar, jedoch hatte diese Unterscheidung juristisch eine Folge, Prostituierte nämlich mußten für jeden Mann käuflich sein und durften nicht eine abgegrenzte Stammkundschaft besitzen.
Ich spreche nur von weiblich- heterosexueller Prostitution, da Homosexualität als Sodomie galt und als solche mit dem Scheiterhaufen geahndet wurde. Männlich- heterosexuelle Prostitution wurde ebenfalls als todeswürdiges Verbrechen angesehen.
Da man heute Prostitution in erster Linie mit der Käuflichkeit von "Liebe" verbindet, sie also als eine Dienstleistung darstellt, will ich diese Definition als Grundlage für meine Hausarbeit nehmen und einen Überblick über die verschiedenen Dienstleistungen dieser Art liefern.

 

 

2. Ein kurzer chronologischer Überblick über die Entwicklung der Prostitution

Über die Prostitution im frühen Mittelalter ist wenig überliefert, man weiß jedoch von Prostituierten, die sich den Wallfahrten anschlossen und für das leibliche Wohl mancher Pilger sorgten. Im Hochmittelalter waren es Turniere und die Kreuzzüge, die eine große Zahl von Frauen anzogen. So sollen beim ersten Kreuzzug eintausend Prostituierte dem französischen Heer ins "Heilige Land" gefolgt sein, da der Verkehr mit heidnischen Frauen als eine schwere Sünde galt.Diese Verbindung zwischen Soldaten und Prostituierten gab es im Spätmittelalter wieder allerdings mehr in Form einer Konkubine. Im Früh- und Hochmittelalter scheint es vor allem Prostituierte gegeben zu haben, die von Ort zu Ort zogen. Dies änderte sich als gegen Ende des 14. Jhdt. eine Gründungswelle von städtischen Bordellen einsetzte, die sogenannten Frauenhäuser. Neben diesen Frauenhäusern gab es noch das eine oder andere Badehaus, in dem es Prostitution gab, und vor allem freie Prostitution, die wohl den Hauptanteil ausmachte.

3. Der Weg in die Prostitution

Jede Ursachenbenennung ist notgedrungen eine Vereinfachung. Es waren meist verschiedene Faktoren die unter Umständen dazu führten, daß eine Frau zur Prostituierten wurde.
Der Hauptgrund war meist die Armut verbunden mit einem Herausfallen aus dem gesellschaftlichen Gefüge. Dies konnte beispielsweise durch eine voreheliche Schwangerschaft oder nach einer Vergewaltigung geschehen.
Die meisten Prostituierten scheinen den unteren Schichten anzugehören, wie z.B. Dienstmädchen, die vom Land in die Städte kamen und dort an Zuhälter (Kuppler) gerieten. Denkbar sind aber auch noch sehr viel mehr Wege die in die Prostitution führen konnten.

4. Die verschiedenen Ausrichtungen der Prostitution

4.1. Die Soldatendirnen

Der Begriff der Soldatendirne ist eigentlich irreführend, da die Hauptfunktion dieser Frauen nicht in der sexuellen Befriedigung zu liegen schien, sondern eher ein Teil der militärischen Logistik darstellten. In der frühen Neuzeit hatten sie sogar einen Vorgesetzten den man Hurenweibel nannte. Die Aufgaben dieser Frauen waren folgende:
-Pflege der Soldaten bei Verwundung und Krankheit.
-Beute-, Waffen- und Geschirrschleppen
-Prostitution als solche
-Unterhaltsversorgung

4.2. Die Prostitution in Badehäusern

Eine Verbindung zwischen Prostitution und Badehäusern herzustellen ist eher problematisch. Während man früher an Hand von Einzelbeispielen und Parallelen zu südfranzösischen Badehausbordellen, die Verbreitung der Prostitution in Badehäusern begründete, hat man sich heute eher von dieser Sicht. Die neuere Forschung sagt, daß es "ehrbare" Badehäuser gab und eben auch andere. Duerr meint, der Unterschied sei in etwa so groß gewesen, wie er "heute zwischen einem städtischen Hallenbad und einem erotischen Massagesalon besteht". Auch ich glaube, daß eine Differenzierung nötig ist, da man nicht von ein paar erhaltenen Kriminalakten auf die Gesamtheit schließen sollte.

4.3. Die freie städtische Prostitution

Neben den von den Städten kontollierten Frauenhäusern gab es eine Vielzahl von privaten Bordellen. Diese Bordelle machten soweit man das punktuell feststellen kann, den Hauptanteil an der Prostitution aus.

Nun bleibt noch die Frage offen, wo und für wen die Prostituierten arbeiteten. Auch das läßt sich heute nicht mehr mit Sicherheit bestimmen. Die meisten Privatbordelle waren wohl in bestimmten Vierteln untergebracht, die in Mitteleuropa traditionell eher am Rand der Städte lagen. Der Etymologie nach soll das Wort "Bordell" sich von "bord" und "eau" herleiten, also "am Rande des Wassers" bedeuten.
Die Bordelle hatten meist weniger als fünf Mitarbeiterinnen und die Betreiber scheinen oftmals Frauen gewesen zu sein. Es gab aber auch andere Formen der freien Prostitution. Manche Prostituierten arbeiteten auf eigene Rechnung und hatten entweder Hinterzimmer oder Häuser gemietet. Ebenso gab es natürlich die Möglichkeit von Hausbesuchen. Mancherorts wird sich auch ein Straßenstrich gefunden haben und nicht zu vergessen sind auch die Prostitutierten, die ohne einen festen Arbeitsplatz umherwanderten.
Eine größere Anziehungskraft müssen auch Orte gebildet haben, an denen sich viele Männer ohne ihre Ehefrauen aufgehalten haben. Abschließend läßt sich dazu sagen, daß die Quellen zu diesem Thema dürftig sind. Der Grund dafür dürfte einfach der sein, daß es damals wie auch heute nicht als schicklich galt, bei Prostituierten zu verkehren und noch weniger darüber zu sprechen oder gar zu schreiben.

4.4. Die Frauenhäuser

Die Frauenhäuser sind die mit Abstand am besten erforschten Orte der Prostitution, was an der besseren Quellenlage zu diesem Teilbereich liegt. Erhalten sind neben Prozeßprotokollen vor allem die Eide der Frauenhauswirte gegenüber der Stadt. In diesen Eiden finden sich zum Teil sehr penibel aufgezählt alle Rechte und Pflichten dieser gegenüber den Prostituierten und der Stadt.

4.4.1. Gründe für die Etablierung der Frauenhäuser

Der vielleicht naheliegenste Grund für die Etablierung solcher Häuser durch die Stadt, wäre wie man vermuten könnte, der daß die Städte an der Prostitution mitverdienen wollten. Doch gerade dies scheint zumindest im deutschsprachigen Raum im hohem Maße nicht zuzutreffen. So überschreiten die Pachteinnahmen der Städte in keinem Fall die 0.5 % Marke gemessen am Etat. In Nördlingen gar wurde dem Hauswirt nur die Pflicht auferlegt, das Haus " nach zimblicher beschaidenhait bawlich und wesentlich  halten. In anderen Städten wurde der Hauswirt verpflichtet, den Scharfrichter oder den Büttel zu bezahlen, anderswo wurde es für soziale Zwecke gespendet. Man vermied es offensichtlich, den Anschein eines finanziellen Interesses zu geben.
Die wahren Motive der Stadtväter lagen vielmehr im ordnungspolitischen Nutzen städtischer Bordelle. Man wollte in der Stadt für Ruhe sorgen und die Junggessellen in überwachbare Bahnen zwängen. Das heißt konkret, daß man verhindern wollte, daß sich die Männer an Jungfrauen oder anderen ehrbaren Frauen vergehen. Dies ist die verbreitete Forschermeinung und auch der Grund, der von den Stadtvätern bei der Diskussion über die Errichtung der Frauenhäuser angegeben wird. Die Frage, die mich dabei beschäftigt, auf die ich aber auch keine Antwort weiß, ist: Wenn man herausgefunden hat, daß die Frauenhäuser im Verhältnis zur freien Prostitution nur etwa 1/3 des Bedarfes deckten, dann kann dies sehr wohl die Begründung dafür sein, daß man die Prostitution nicht verbot, aber nicht die Erklärung für die Einrichtung städtischer Frauenhäuser.
Ermöglicht wurde die Prostitution überhaupt erst durch die tolerierende Haltung der katholischen Kirche in dieser Frage.

4.4.2. Der Aufbau der Frauenhäuser

Grundsätzlich läßt sich dazu sagen, daß jedes Frauenhaus anders aufgebaut war, dennoch werde ich versuchen, ein schematisiertes Bild zu liefern.
Im allgemeinen befand sich in einem solchem Haus ein großer beheizter Gesellschaftsraum, von dem man über eine Treppe in die im ersten Stock gelegenen Arbeitsräume gelangen konnte. Diese oberen Räume scheinen nur mit einem Bett ausgestattet gewesen zu sein. Der Zustand der Häuser war höchst unterschiedlich, er reichte von einem baufälligen Holzkonstrukt bis zu relativ luxuriösen Innenausstattungen in ansehnlichen Häusern.
In diesen Häusern lebten meist 5-10 Prostituierte, der Frauenwirt, seine Frau und eine nicht bestimmbare Zahl von Personal.

4.4.3. Der Alltag im Frauenhaus

Das Frauenhaus war mehr als nur ein Bordell. Der große Gesellschaftsraum diente nicht nur der Kontaktaufnahme zwischen Prostituierten und Freiern, sondern war ähnlich wie bei einem Wirtshaus ein Ort, an dem man gesellig zusammensitzen konnte. Dort wurde Wein und wahrscheinlich auch andere Getränke zu meist überteuerten Preisen ausgegeben. Das Glücksspiel scheint dort auch sehr verbreitet gewesen zu sein. Damals wie heute gehörte das Frauenhaus zu einem Unterweltmilieu, in dem man Diebe und Hehler antreffen konnte.
Allerdings bemühte sich die Stadt sehr, auch dort das Leben in relativ geordneten Bahnen ablaufen zu lassen. So wurde das Frauenhaus bereits um 20- 21 Uhr geschlossen, um Ruhe in den Straßen einkehren zu lassen. Dann durften nur noch Männer dort sein, die mit einer Prostituierten die ganze Nacht verbrachten. Gänzlich geschlossen waren die Frauenhäuser an Vorabenden von christlichen Feiertagen, also auch jeden Samstag, sowie allerdings regional unterschiedlich auch in der Osterwoche.

4.4.4. Der Frauenwirt

Die Frauenwirte waren in Süddeutschland meist männlichen und in Mitteldeutschland meist weiblichen Geschlechts. Sie waren soweit man dies nachzuvollziehen vermag Fremde aus niederer gesellschaftlicher Stellung. Auch durch die Übernahme des Amtes änderte sich an ihrer Stellung nichts, denn es war weder ihnen noch ihrer Familie möglich die Bürgerrechte zu erwerben, während die Stadt andererseits mit den Bürgerpflichten meist großzügig war. So wurden sie durch den Eid verpflichtet, Boten- und Feuerlöschdienste zu übernehmen, ein Pferd zu stellen oder am aktiven Kriegsdienst teilzunehmen.
Die Voraussetzungen für das Amt waren sehr unterschiedlich. Manche mußten erhebliche finanzielle Mittel mitbringen, da sie das Haus mit Inventar und "Produktionsmitteln" kaufen mußten, während andere das Haus meist auf ein bis zwei Jahre pachteten. Allen gemein war der Eid, der die Bürgerpflichten regelte, aber vor allem die berufsbezogenen. Der Frauenhauswirt mußte dafür sorgen, daß im Haus die Öffnungszeiten eingehalten wurden, daß keine verheirateten Männer, Geistliche oder Juden dort verkehrten, daß keine illegalen Geschäfte dort getätigt wurden, uvm.. Kurz um, wenn sich jemand in diesem Haus strafbar machte konnte immer auch der Frauenwirt mit belangt werden. Die Pflichten gegenüber den Prostituierten bestanden im wesentlichen aus Versorgungspflichten, wie auch der Verpflichtung, keine Frau, sofern sie schuldenfrei war, gegen ihren Willen dort festzuhalten.
Nun stellt sich die Frage, warum überhaupt jemand bereit gewesen sein soll dieses Amt zu erwerben. Wie man wohl leicht erraten kann, liegt der Grund dafür im Verdienst. So bekammen die Frauenwirte 1/3 des Umsatzes der Prostituierten und sie konnten vereinzelt zu einem beträchtlichen Vermögen gelangen.

4.4.5. Die Prostituierte im Frauenhaus

Die Stellung einer Prostituierten in der spätmittelalterlichen Gesellschaft läßt sich nicht ohne weiteres in ein Schema pressen. Sie galt nicht als unehrlich, im Sinne von rechtlos42, sondern vielmehr im Sinne von unehrenhaft. So war es ihr durchaus möglich, vor Gericht zu klagen oder als Zeugin aufzutreten. Allerdings waren sie gänzlich vom Bürgerrecht ausgeschlossen.
Von der Gesellschaft wurden sie stark diskriminiert und durch eine Kleiderordnung kenntlich gemacht43. Die Aussonderung wurde sogar nach ihrem Tod fortgeführt, da sie nicht auf geweihtem Boden beerdigt werden durften, so daß manche Frauenhäuser einen kleinen Friedhof im Hinterhof hatten44.
De facto stand sie aber in einem fast sklavenhaften Verhältnis zum Frauenwirt. Dieser kaufte sie und sie durfte ohne seine Einwilligung nicht einmal das Haus verlassen. Geschützt war sie jedoch vor körperlichen Mißhandlungen und Vergewaltigungen, da diese Strafen nachsichziehen konnten45. Insgesamt betrachtet ging es ihnen bedauerlich schlecht. Da sie keine sicheren Verhütungsmittel kannten und andere Sexualpraktiken als Sodomie galten46, wurden sie mit Sicherheit des öfteren schwanger47. In diesem Fall gab es drei Möglichkeiten, entweder mußten sie abtreiben, sie gebaren das Kind und setzten es aus oder sie mußten das Frauenhaus verlassen und als alleinstehende Mutter ein Leben in Armut führen.
Aber auch wenn sie im Frauenhaus blieben, lebten sie in Armut, meist waren sie so hoch beim Frauenwirt verschuldet, daß es ihnen nicht möglich war, sich freizukaufen. Bleibt noch zu betrachten, welche Auswege einer Prostituierten blieben:
a) Durch Mutterschaft, wie oben beschrieben
b) Durch Krankheit, in diesem Falle wurden sie vorrübergehend aus dem Geschäft genommen, im Falle von Syphilis dauerhaft4.
c) Durch Heirat, dabei mußten sie aber erst einmal von ihrer Schuldenlast befreit werden und selbst dann wurden sie noch weiter diskriminiert.
d) Durch Eintritt in ein Kloster

5. Die Kunden

5.1. Die soziale Zusammensetzung

Damals wie heute gehörten alle sozialen Schichten und Altersgruppen zu den Kunden der Prostituierten. Wie die genaue Zusammensetzung war läßt sich allerdings nicht mehr nachweisen. Die einzigen Quellen die uns über die Zusammensetzung der Freier Aufschluß geben könnten, wären Gerichtsprotokolle.
Wie konnte Mann als Freier im Frauenhaus straffällig werden?
Prinzipiell gab es dabei zwei Möglichkeiten:
a) Mann fing ein Streit oder eine Schlägerei an.
b) Mann durfte gar nicht dort sein.
Zu a) läßt sich sagen, daß es sich im Normalfall um junge Gesellen handelte, die sich in die Haare kriegten, während b), da ohnehin verboten, Streitereien aus dem Wege ging.
Verboten war der Verkehr mit Prostituierten im wesentlichen drei Gruppen:
a) Verheirateten Männern, da der außereheliche Geschlechtsverkehr gegen das Sakrament der Ehe verstieß. Diese stellten wahrscheinlich dennoch einen beträchtlichen Anteil der Freier dar, zumal die Strafen, wenn überhaupt verhängt, meist nur geringe Geldstrafen waren.
b) Geistlichen war der Besuch bei Prostituierten, wegen dem Zölibat verwehrt. Jedoch kamen diese wenn sie dabei ertappt wurden nicht vor ein weltliches Gericht, deshalb gibt es darüber zumindest für den deutschsprachigen Raum, keine verlässlichen Daten. Jedoch konnte man für Dijon einen Anteil von 20% des Umsatzes ermitteln.
c) Und schließlich die Juden. Diesen war nicht nur der Umgang mit Prostituierten untersagt, sondern mit jeder christlichen Frau. In diesem Fall liefen auch die Prostituierten gefahr, sehr hart bestraft zu werden. Allerdings scheint es ohnehin nicht vorgekommen zu sein. Dies zeigt schon allein die Tatsache, daß das Verbot erst gar nicht explizit in den Frauenwirtseiden erwähnt werden mußte, was ja bei einer häufigen Mißachtung sicherlich geschehen wäre.

Wahrscheinlich aber stellten die Junggesellen das Hauptkontingent der Freier. Das heißt also Gesellen, junge Bürgersöhne und Studenten.
Der Gründe warum diese jungen Leute zu Prostituierten gingen waren verschieden. Zum einen war es kaum möglich in diesem Alter eine Familie zu gründen, da sie nicht über die finanziellen Mittel verfügten, zum anderen waren die Verhütungsmittel noch nicht gänzlich ausgereift, so daß die meisten jungen Frauen ein enthaltsames Leben einer alleinstehenden Mutterschaft vorzogen.

5.2. Die Kosten

Die Kosten variierten, da es sich um eine Dienstleistung handelt, je nach "Marktwert" der Prostituierten. Generell gibt es aber einen Ansatz zur Berechnung der Kosten. Denn, wenn man davon ausgeht, daß der Grund für die Einrichtung der Frauenhäuser, der war, die ehrbaren Frauen vor der Jugend zu schützen, kann dies ja nur dadurch ermöglicht worden sein, daß diese für sie bezahlbar waren. Auch die wenigen Quellen deuten darauf hin, daß ein Frauenhausbesuch kein Luxus für die Freier war. So mußte dieser am Tage zwischen zwei und fünf Pfennig, blieb er über Nacht, zwischen zehn und fünfzehn Pfennig entrichten. Im Vergleich dazu lagen die Löhne eines Gesellen bei ca. achtzehn Pfennig und die der Tagelöhner bei etwa acht Pfennig pro Tag. Das heißt, daß ein Bordellbesuch relativ günstig war und durchaus häufiger bezahlbar war.

 

Literaturverzeichnis:

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Duerr, Hans Peter, Nacktheit und Scham (=Der Mythos vom Zivilisationsprozeß Band 1), Frankfurt am Main3 1988.
Duerr, Hans Peter, Intimität (=Der Mythos vom Zivilisationsprozeß Band 2), Frankfurt am Main 1990.
Duerr, Hans Peter, Obszönität und Gewalt (=Der Mythos vom Zivilisationsprozeß Band 3), Frankfurt am Main 1993.
Dufour, Pierre, Weltgeschichte der Prostitution, 2 Bde., ND Franfurt am Main5 1995.
Fuchs, Eduard, Illustrierte Sittengeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart, ND Berlin (1983).
Göpel, Marie Lise, Frauenalltag durch die Jahrhunderte, München 1986.
Hergemöller, Bernd-Ulrich (Hg.), Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft, Warendorf2 1994.
Hergemöller, Bernd-Ulrich, Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft- Wege und Ziele der Forschung, in: Hergemöller, Bernd-Ulrich (Hg.), Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft, Warendorf2 1994, S.1-56.
Hergemöller, Bernd-Ulrich, Sodomiter - Erscheinungsformen und Kausalfaktoren des spätmittelalterlichen Kampfes gegen Homosexuelle, in: Hergemöller, Bernd-Ulrich (Hg.), Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft, Warendorf2 1994, S.361-405.
Hippel, Wolfgang v., Armut, Unterschichten, Randgruppen in der frühen Neuzeit, München 1995.
Isenmann, Eberhard, Die deutsche Stadt im Spätmittelalter: 1250-1500, Stuttgart 1988.
Leontsini, Stavroula, Die Prostitution im frühen Byzanz, Diss. Wien 1988.
Lömker- Schlögell, Annette, Prostituierte- "umb vermeydung willen merers übels in der cristenhait", in: Hergemöller, Bernd-Ulrich (Hg.), Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft, Warendorf2 1994, S.56-89.
Rossiaud, Jacques, La prostitution médiévale, Flammarion 1988; dt.:Dame Venus: Prostitution im Mittelalter, ND München 1994.
Schulte, Regina, Sperrbezirke, Hamburg2 1994.
Schuster, Peter, Das Frauenhaus, Paderborn u.a. 1992.

Lömker-Schlögel, S. 56f.. Dort bezieht sie sich auf den römischen Juristen Ulpian dessen Definition von Prostitution auch noch im Mittelalter Bestand hatte.

Ebd. S.57. Die Zahlen schwankten bei den Juristen zwischen 40 und 23000 Männern.

Ebd. S.57f.. Dies geht aus einem Nürnberger Ratsprotokoll hervor, bei dem eine Prostituierte unter Strafandrohung für jedermann zugänglich sein mußte.

Ebd. S.56.
Duerr, Intimität, S. 290
Lömker-Schlögell, S. 58 f.
Fuchs, S.290 ffAls Vorläufer der Bordelle werden vor allem in der Literatur der Jahrhundertwende die Spinn- und Webstuben genannt. Dort arbeiteten meist jüngere Frauen und es wird wohl auch das eine oder andere Techtelmechtel gegeben haben, aber es ist nirgends von Bezahlung die Rede. Deshalb kommt für mich nur der Schluß in Frage, daß die Herren "Historiker", Frauen mit einem etwas "lockereren" Lebensstil mit "Schlampen" gleichgesetzt haben und diese nichts anderes als Nutten sind. Ich möchte hierbei betonen, daß diese Ausdrücke und diese Schlußfolgerungen meine etwas überzogene Meinung sind. Vgl. hierzu Fuchs, S.436 ff..
Schuster, S.35 ff.. Dieses Datum gilt nur für den deutschsprachigen Raum.Ebd., S.121 ff..
Lömker-Schlögell, S. 71.
Rossiaud, S.39 ff..
Schuster, S. 78.
Fuchs, S. 392.
Ebd., S. 390.
Hier zu sei vor allem Eduard Fuchs, S.440 ff. genannt, der die Venusdienste als Hauptzweck der Badehäuser bezeichnet.
zit. aus Duerr, Nackheit und Scham, S. 58
Lömker-Schlögell, S.65 ff.
Schuster, S. 122.

Manchmal hat man beim Lesen dieser Literatur eher den Eindruck, es gehe mehr um die etwas schlüpfrigen Beispiele und um die Abbildungen, als um einen objektiven Überblick zu diesem Thema. Wenn man einen solchen bekommen will, ist der Artikel von Annette Lömker- Schlögell sehr empfehlenswert. Der Grund, daß ausgerechnet eine Frau (zu diesem Thema haben kaum Frauen geschrieben) in einem knappen Artikel inhaltlich besser an das Thema heran geht, liegt daran, daß sie auf die Männerphantasien nicht näher eingehSchuster, S. 123 f..

Danckert, S.147. Nach einer anderen Darstellung soll das Wort im altfrz.-niederl. ursprünglich Bretterhüttchen bedeutet haben (Meyers Taschenlexikon Band 3, "Bordell", Mannheim u.a. 1983.).

Lömker- Schlögell, S. 66.
Bei Schuster, S.126 wird unter anderem das Beispiel vom Konstanzer Konzil gegeben.
StadtA Nördlingen, Urkunden U 4887 und 4888.
Schuster, S. 40 ff..
Duerr, Intimität, S.492 f..
Vgl. hierzu 3.3. Die freie städtische Prostitution
Schuster, S. 41.
Ebd., S. 60f..
Ebd., S. 65f..
Ebd., S. 69.
Ebd., S. 70.
Lömker- Schlögell, S. 64.
Schuster, S. 102.
Ebd., S. 99 f..
Ebd., S. 104 ff..
Ebd., S. 102 f..
Ebd., S. 109 f..
Lömker- Schlögell, S. 63.
Schuster, S. 110 ff..
Danckert, S. 9 f..
Schulte, S. 14
Duerr, Intimität, S. 311 f..
Schuster, S. 87 f..
Lömker-Schlögell, S. 68 ff..
Schuster, S. 92 f..
Ebd., S. 95.

Duerr, Intimität, S. 306 f.. Dort wird als Beispiel eine Verordnung in Hamburg vom Jahre 1483 aufgeführt, die besagt, daß auch eine ehemalige Prostituierte sich nicht wie eine ehrbare Frau kleiden dürfe.

Lömker- Schlögell, S. 72 f..
Schuster, S.119.
Duerr, Intimität, S. 304. Im 16 Jhdt. wurde allerdings das Strafmaß wesentlich verschärft.
Schuster, S. 114.
Rossiaud, S. 56.
Duerr, Intimität, S. 305 f.
Schuster, S. 119 f..
Ebd., S. 117.
Vgl. hierzu S. 6 dieser Arbeit.
Schuster, S. 112 ff.. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf Nürnberg im 15. Jhdt..

 

 

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